Betreuungsverein

Ansprechpartnerin
Frau
Ute-Dagmar Jaschke M. A.
Leitung Betreuungsverein
Telefon: 09631 7075-22
Der Betreuungsverein Tirschenreuth im Bayerischen Roten Kreuz wurde 2015 gegründet.
- Wir führen gesetzliche Betreuungen im gesamten Landkreis Tirschenreuth und gegebenenfalls darüber hinaus – unabhängig davon, ob unsere Betreuten zuhause oder in einer Einrichtung leben.
- Wir beraten, schulen und unterstützen ehrenamtliche Betreuer*innen und Bevollmächtigte.
- Wir bieten Unterstützung bei der Erstellung von Vorsorge-vollmachten, Betreuungsverfügungen und Patienten-verfügungen an.
- Wir informieren zu Vorsorgesorgevollmachten, Patienten-verfügungen und Betreuungsverfügungen – in Einzelberatungen und als Vortrag.
Vereinbaren Sie einen Termin mit uns – Sie haben die Wahl, ob Sie in unser Büro kommen wollen oder lieber an einem Ort Ihrer Wahl beraten werden möchten.
Bei Interesse an der Teilnahme an einem Gesprächskreis (Erfahrungsaustausch), bei Anregungen oder Auskünften bezüglich einer Informationsveranstaltung oder einfach bei Fragen zur Betreuung, rufen Sie uns an. Dieses Angebot ist kostenlos. Informationen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Wie kommt eine gesetzliche Betreuung zustande?
Eine gesetzliche Betreuung kann auf eigenen Antrag oder aufgrund einer Anregung eines Angehörigen oder Dritten eingerichtet werden. Ob eine Betreuung notwendig ist und wer diese übernimmt, prüft und entscheidet immer ein Gericht. Grundlage bilden ein ärztliches / psychiatrisches Gutachten und ein Sozialbericht der zuständigen Betreuungsstelle am Landratsamt. Hierzu hören die zuständigen Richter*innen die betroffene Person an, wenn möglich im gewohnten Umfeld. Es wird alles genau besprochen und gemeinsam festgelegt: Wofür und wie lange eine Betreuung da sein soll und ob es Wünsche bei der Betreuerauswahl gibt. Gegen den freien Willen kann keine rechtliche Betreuung beschlossen werden. Das geht nur, wenn die Person aufgrund ihrer Krankheit nicht verstehen, worum es geht.
Betreuung ist keine Entmündigung.
Der/die Betreuer*in ist nicht der Vormund. Die betroffene Person ist nicht entmündigt. Das ist in Deutschland abgeschafft. Die Person bleibt weiterhin geschäftsfähig und handelt eigen-verantwortlich. Ihre Unterschrift bleibt gültig. Sie behält das Recht, Verträge abzuschließen, über ihr Konto zu verfügen, in eine ärztliche Behandlung einzuwilligen und die Auflösung einer Betreuung zu beantragen. Betreuer*innen sind gesetzlich verpflichtet, die Wünsche des Betreuten zu beachten, sie in ihren Entscheidungen und in ihrer Selbstbestimmung zu unterstützen. Nur in wenigen Ausnahmen darf der oder die Betreuer*in eine Entscheidung allein treffen und muss bei elementaren Fragen das Betreuungsgericht hinzuziehen (z. B. Umzug, Klinik-aufenthalt, weitreichende finanzielle Angelegenheiten).
Wir sind Wegweiser.
Menschen mit psychischen, körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen werden oft daran gehindert, selbstbestimmt zu leben und ihre Rechte wahrzunehmen. Junge und Alte, Männer und Frauen, Vermögende und Mittellose - manchmal finden sich diese Menschen nicht mehr zurecht in ihrem Leben: Sie vereinsamen, bezahlen ihre Rechnungen nicht, verschulden sich oder versäumen Arzt- und Behördentermine. Diese Menschen unterstützen, beraten und vertreten wir – damit sie nicht an den Rand der Gesellschaft geraten.
Wir zeigen Wege aus hoffnungslosen Situationen auf, bauen funktionierende Netzwerke auf, wecken Potenziale und aktivieren Ressourcen, zeigen Wege zur finanziellen Absicherung und Entschuldung auf. Betreuer*innen beraten, verhandeln und vertreten.
Eine Betreuung wird immer für einzelne Aufgabenkreise festgelegt. Nur hierfür sind die/der Betreuer*in zuständig, in allen anderen Bereichen handeln die Betreuten selbst-verantwortlich. Oft wird eine Betreuung für mehrere Bereiche eingerichtet.
„Wille und Wohl der Betroffenen stehen für uns an erster Stelle.“
Nach diesem Leitsatz handeln und entscheiden wir. Als „Unterstützer*innen auf Zeit“ kümmern wir uns um soziale und rechtliche Belange unserer Betreuten und unterstützen sie auf ihrem Weg in ein selbstbestimmtes Leben.
Zeitbudget
Gesetzlich geregelt ist: Je Betreuungsfall können Betreuer*innen in unterschiedlichen Fallkonstellationen bestimmte Stundenansätze pauschal abrechnen. Im Mittel sind das 3,3 Stunden im Monat, zu Beginn einer Betreuung mehr, dann im Laufe der Zeit weniger. In dieser Zeit müssen alle organisatorischen Aufgaben und die persönlichen Gespräche mit Betreuten sowie den beteiligten Institutionen erfolgen.
Wer bezahlt Betreuung?
Wer Vermögen besitzt, muss die Kosten für die Betreuung selber zahlen. Bei mittellosen Betreuten übernimmt der Staat die Finanzierung, und die Betreuer*innen werden in diesem Fall direkt vom Amtsgericht bezahlt. Die Vergütung erfolgt pauschal.
Was wir nicht sind, wir aber organisieren können:
Fahrdienst, Ambulante Pflege, soziale Kontakt, Einkaufs-dienst, Psychotherapeut, „Telefonseelsorge“, rechtliche Berater*in in Familien- oder Nachbarschaftskonflikten, Besuchsdienst, ...
Bereiche einer Betreuung.
Gesundheitsvorsorge
- ärztliche Behandlung sicherstellen
- Pflegedienste beauftragen
- Rehabilitationsmaßnahmen einleiten
- Klinikbehandlung veranlassen
Vermögensangelegenheiten
- Renten, Sozialhilfe oder Einkünfte geltend machen
- Unterhaltspflichten prüfen
- Schuldenregulierung einleiten
- Erbschaftsangelegenheiten regeln
- Vermögen und Finanzen verwalten
Heimangelegenheiten
- Verträge prüfen und abschließen
- Interessen gegenüber der Einrichtung vertreten
Wohnungsangelegenheiten
- Wohnraum erhalten
- Mietverträge prüfen und abschließen
- Leben in der eigenen Wohnung sichern
Behördenangelegenheiten
- Interessen vertreten
- Aufenthaltsrechte für Menschen nicht deutscher
- Herkunft sichern
- Ansprüche durchsetzen
Unser Büro.
Bayerisches Rotes Kreuz
Betreuungsverein TIrschenreuth
Bräugasse 2
92681 Erbendorf
(ehemalige Tourist-Infomation der Stadt Erbendorf im Rathaus)
Termine nach Vereinbarung.