· Pressemitteilung

Blaulicht oder nicht?

Der Leiter des Rettungsdienstes des BRK-Kreisverbandes Tirschenreuth, Manfred Mauerer (stehend, rechts) war Gast bei der Blaulichtbelehrung der Organisierten Ersten Hilfe. Mit auf dem Foto, OEH-Einsatzleiter Fabian Keppler-Stobrawe (stehend, links). Bild: njn

Was ist der Unterschied zwischen Sonderrechten undWegerechten? Wann darf ein Mitglied der Feuerwehr, des Rettungsdienstes oder gar ein organisierter Ersthelfer davon Gebrauch machen?

 

Erbendorf. (njn) Diese und andere Fragen beantwortete der Leiter des Rettungsdienstes des BRK-Kreisverbandes, Manfred Maurer, beim Fortbildungsabend "Blaulichtbelehrung" im Feuerwehrhaus. Über die rechtliche Situation der Organisierten Ersten Hilfe (OEH) und der Helfer vor Ort (HvO) bei Einsätzen klärte Maurer differenziert auf. Insbesondere wurde angesprochen, ob die ehrenamtlichen Einsatzkräfte vor Ort vom Blaulicht Gebrauch machen dürfen.

 

Die Helfer der OEH Erbendorf werden von der Integrierten Leitstelle (ILS) Nordoberpfalz in der Regel alarmiert, wenn eine Notarztindikation vorliegt und der Rettungswagen aus Erbendorf anderweitig im Einsatz ist. Denn der nächstgelegene Rettungswagen aus Kemnath benötigt etwa 12 Minuten bis in die Steinwaldstadt - wertvolle Zeit kann somit von den Ersthelfern überbrückt werden. Mit dem Einsatzfahrzeug, welches bei der Feuerwehr Erbendorf stationiert ist, machen sich die Ersthelfer meist mit Blaulicht und Martinshorn auf den Weg. "Das Wegerecht regelt, dass andere Verkehrsteilnehmer den Einsatzkräften unverzüglich Platz machen müssen, sofern dies mit Blaulicht und Sirene deutlich angezeigt wird", stellte Maurer fest. "Sonderrechte bedeuten, dass im Einsatzfall die Einsatzkräfte von den Regeln der Straßenverkehrsordnung, unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, befreit sind." Hierzu zählte er beispielsweise das Befahren einer Einbahnstraße in der Gegenrichtung oder das Fahren bei Rotlicht. Ausführlich erklärte der BRK-Rettungsdienstleiter, welche Pflichten auf den Fahrer bei Fahrtantritt zukommen. Ein besonderes Augenmerk wurde darauf gelegt, wann diese in Anspruch genommen werden dürfen. In einer regen Diskussion sprachen die Teilnehmer mit Maurer auch einige Gerichtsurteile an.

 

Quelle: Der neue Tag / onetz.de