Erbendorf. (njn) Blut spenden kann jeder vom 18. bis zum vollendeten 72. Lebensjahr. Voraussetzung ist, dass bei der Untersuchung durch einen Arzt beim Blutspendetermin vor Ort keine Gründe für einen Ausschluss festgestellt werden.
Allerdings sollten Erstspender nicht älter als 64 Jahre alt sein. Frauen können viermal, Männer sechsmal innerhalb von zwölf Monaten das lebensrettende Blut spenden. BRK-Bereitschaftsleiter Sven Lehner weist besonders darauf hin, dass bei der Blutspende Ausweispflicht besteht. „Deshalb sollte man unbedingt einen Personalausweis mitbringen.“ Auch sollte der Blutspendeausweis nicht vergessen werden. Als Dankeschön erhält jeder Spender eine kleine Brotzeit. „Zum Start in den kunterbunten Fasching erhält noch jeder zusätzlich einen Krapfen aus der Konditorei Kohr“, merkte Lehner an.
Aber auch potenzielle Erstspender gehen nicht leer aus. „Für sie gibt es auch 2019 die traditionellen Kino-Gutscheine für die Cineplanet-Häuser in Tirschenreuth und Marktredwitz“, verspricht der BRK-Bereitschaftsleiter. „Das ehrenamtliche Team der Bereitschaft Erbendorf im Bayerischen Roten Kreuz um die örtliche Verantwortliche Anneliese Huhnke freut sich schon auf den Termin.“ Unterstützend steht auch das örtliche Jugendrotkreuz bei der Aktion zur Seite.
Parkplätze sind für den Blutspendetermin am Dienstag, 8. Januar, von 15.30 bis 20 Uhr auf dem Festplatz direkt vor dem Eingang zur Mehrzweckhalle im Untergeschoss der Stadthalle reichlich vorhanden.
Neuer Fragebogen für die Spender
BRK-Bereitschaftsleiter Sven Lehner wies darauf hin, dass seit Dezember vergangenen Jahres ein neuer Fragebogen bei der Vorbereitung im Vorfeld der Blutspende geführt wird. Grund hierfür sei eine neue Version der „Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten“, die die Bundesärztekammer und das Paul-Ehrlich-Institut auf den Weg brachten. „Dadurch wurden verschiedene Anpassungen des Fragebogens notwendig.“
Im Einzelnen betreffe dies neben der Aktualisierung verschiedener Angaben zur Verwendung einzelner Medikamente oder des allgemeinen Gesundheitszustandes auch das Thema sexuelle Übertragungsrisiken. „Der generelle Spendeablauf ist davon nicht betroffen“, stellte Lehner fest. Infektionskrankheiten wie Hepatitis oder AIDS werden vor allem durch Sexualkontakte übertragen und auch Blutspender können sich auf diesem Wege angesteckt haben. Natürlich werden alle Blutkonserven getestet. Da jedoch nicht auszuschließen ist, dass im Laufe der Zeit ein neuer unbekannter Erreger auftreten könnte und um hier die größtmögliche Sicherheit bieten zu können, hat sich der Richtliniengeber mit Blick auf die Patientensicherheit dazu entschieden, in einigen Fällen eines Risikokontaktes die Wartezeit für die Blutspende auf zwölf Monate festzulegen.
„Sämtliche Regelungen sind im Transfusionsgesetz vorgegeben, das für uns als Blutspendedienst bindend ist“, so Lehner weiter. „Denn für uns haben die Sicherheit der Blutprodukte und des Spenders sowie der Schutz eines meist schwerkranken Empfängers natürlich höchste Priorität.“ (njn)
Quelle: Der neue Tag / onetz.de