· Pressemitteilung

Damit der Richtige entscheidet

Manfred Häfner hat ein Netzwerk aufgebaut: Ute Jaschke, Thomas Fehr und Tatjana Helgert (von links) unterstützen ihn über die Betreuungsvereine, die es seit einem Jahr gibt. Bild: ubb

Was sind Vorsorgevollmacht, Betreuungsrecht oder eine Patientenverfügung überhaupt? Und was davon brauche ich wirklich? Bei diesen Fragen tut sich für den Laien oft ein undurchdringlicher Dschungel auf. Das muss anders werden, sagen die Fachleute.

 

Von Ulla Britta Baumer

 

Tirschenreuth. Wer sein Leben nicht allein meistern kann, hat gesetzlichen Anspruch auf Betreuung. Joachim Riedl zum Beispiel. Der 62-jährige Mann wohnt im "Haus Waldnaab", einer Einrichtung des Sozialteams für psychisch kranke Menschen. "Und ich werde gut betreut", betont Riedl. Er hat 22 Jahre allein gelebt und bekam nach einer Krebserkrankung Angstzustände.

 

Seit acht Jahren hat er einen staatlichen Betreuer, der sich um seine Rechte kümmert und seine Geldangelegenheiten regelt. Sein Betreuer habe ihm zum Umzug in ein Haus mit betreutem Wohnen geraten, erzählt Riedl. Ein Segen, wie sich herausstellte. In der geborgenen Umgebung hat Riedl viel Selbstvertrauen zurückerlangt. "Mein Betreuer kommt einmal im Monat. Oder ich rufe ihn an, wenn ich Probleme habe", so Riedl.

 

Wie schnell ein Leben eine Kehrtwende erfahren kann hin zur Betreuung, weiß Manfred Häfner von der Betreuungsstelle am Landratsamt. Häfner legt Wert darauf, die Qualität der Unterstützung hervorzuheben. Dies sei dem Betreuungsgesetz zu verdanken, das vor 25 Jahren die Vormundschaft abgelöst hat. Häfner hat ein Netzwerk aufgebaut mit drei ehrenamtlich tätigen Betreuungsvereinen. Tatjana Helgert gehört einem davon an, dem AWO-Betreuungsverein. Helgert berichtet, wie sehr die Betreuertätigkeit ihr Leben bereichert hat. Damit hat sie eine große Verantwortung angenommen, denn ein Betreuer ist meist der engste Vertraute des Betroffenen.

 

"Um betreut werden zu können, muss jeder selbst Vorsorge tragen", erklärt er. Ein einfaches Beispiel: "Jemand hat einen schweren Unfall und ist danach körperlich oder geistig so schwer behindert, dass er seine Rechte nicht mehr selbst wahren kann." Spätestens jetzt ist Betreuung nötig. Wer aber übernimmt diese Rolle? Thomas Fehr vom Sozialteam-Betreuungsverein weiß, wie wichtig die richtige Entscheidung sein kann: "Eine ältere Frau fühlte sich nicht mehr imstande, ihren Alltag zu bewältigen. Ich fragte nach Angehörigen. Sie erzählte von Cousins, die aber nur auf ihr Geld aus seien. Also hat sich die Frau für einen gesetzlichen Betreuer entschieden." Das Wesentliche dabei: Der Betroffene bestimmt weiterhin selbst, was er möchte. Und der Betreuer muss seine Tätigkeit bis auf den letzten Cent verantworten, darauf hat das Gericht ein wachsames Auge.

 

"Jeder hat das Recht dazu, und viele machen das sehr gut", antwortet Häfner auf die Frage, ob auch Familienangehörige die Betreuung übernehmen können. Ihm sei das sowieso am liebsten. Aber manchmal sei eine außenstehende Person einfach nötig, zum Beispiel wenn die Gefahr der Erbschleicherei bestehe. "Es geht einzig um die Rechte des Betreuten", betont Häfner.

 

Bei der Vorsorgevollmacht, die man ausfüllen müsse, sei kein Gesetzgeber im Spiel. Bei der Betreuungsverfügung würden die Rechte eines Betreuten per Gericht gewahrt. Wichtig: Man solle sich schon in jungen  Jahren Gedanken machen. "Am besten sobald man volljährig ist", rät Häfner. "Nur will sich kaum jemand da schon damit auseinandersetzen", fügt Thomas Fehr an. Verständlich, wer möchte so etwas schon so früh im Voraus regeln? Dabei müssten nur ein paar Dokumente ausgefüllt werden, damit im Fall der Fälle alles so kommt, wie man das gerne hätte.

 

Infos zur Betreuung

 

Im Landkreis Tirschenreuth gibt es ein Netzwerk von drei Betreuungsvereinen, die im Notfall einspringen. Die Fäden dazu laufen bei Manfred Häfner zusammen. Er ist Leiter des Betreuungsamtes am Landratsamt Tirschenreuth. Erreichbar ist er unter der Telefonnummer09631/880 oder per E-Mail unter haefner(at)tirschenreuth(dot)de.

 

Für den Sozialteam-Betreuungsverein sind Thomas Fehr und Julia Strauß zuständig, erreichbar unter Telefon 09631/7984178, E-Mail betreuungsverein(at)sozialteam(dot)de (montags von 8.30 bis 10.30 Uhr sowie mittwochs von 15 bis 17 Uhr).

 

Im AWO-Betreuungsverein ist Tatjana Helgert Ansprechpartnerin, Telefon 09633/3888 (Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr). Beim BRK kann Ute Jaschke, Telefon 09631/707522, E-Mail kontaktiert werden, Bei einer Betreuertagung wollen die Mitarbeiter an diesem Wochenende Probleme besprechen und die Arbeit weiter optimieren.

 

Quelle: Der neue Tag / onetz.de