Tirschenreuth. (exb) Ein Gesetz soll genau regeln, unter welchen Voraussetzungen Notfallsanitäter lebensrettende Maßnahmen durchführen dürfen. Mit dem derzeitigen Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für das Notfallsanitätergesetz ist BRK-Kreisgeschäftsführer Holger Schedl nicht zufrieden. Das machte er kürzlich bei einem Besuch des Bundestagsabgeordneten Albert Rupprecht deutlich.
Die Verankerung im Gesetz, welches Notfallsanitätern die Ausübung der Heilkunde ermöglicht, sei absolut zu begrüßen. Allerdings sei der aktuelle Referentenentwurf nicht praxistauglich.
Schedl erklärt dazu laut Mitteilung des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK), dass Notfallsanitäter gerade im ländlichen Raum häufig vor dem Notarzt am Einsatzort sind. Der Zustand des Patienten erlaube es oft nicht, mit lebensrettenden Maßnahmen bis zum Eintreffen ärztlicher Hilfe zu warten. In diesen Fällen müsse dennoch gehandelt und es müssen heilkundliche Maßnahmen ergriffen werden, zu welchen Notfallsanitäter nach der aktuellen Rechtslage nur im Rahmen eines Notstands nach Paragraf 34 Strafgesetzbuch berechtigt sind.
Die geplante Ergänzung des Notfallsanitätergesetzes solle hierfür zwar eine adäquate Rechtsgrundlage schaffen, doch sei die vorgesehene Formulierung nicht geeignet, das beabsichtigte Ziel zu erreichen. Insbesondere die vorherige ärztliche oder teleärztliche Abklärung sei nicht möglich und damit praxisfremd. Der BRK-Kreisgeschäftsführer appelliert daher, den im September 2019 eingebrachten Gesetzesantrag der Bundesländer Bayern und Rheinland-Pfalz hierzu aufzugreifen.
Schedl und Rupprecht tauschten sich auch zur Corona-Situation aus. Thematisiert wurden die Gefahren von Covid-19 für die stationären Pflegeeinrichtungen und die Möglichkeiten, die ein Antigen-Schnelltest bringt, sowie ein insgesamt praxistaugliches Schutzkonzept. Schedl fordert mit Blick auf seine vier BRK-Seniorenzentren, dass der Pflegerettungsschirm über das Jahresende hinaus fortgeführt wird, um die Leistungsfähigkeit und Versorgungssicherheit der Einrichtungen nicht zu gefährden.
Quelle: Der Neue Tag / www.onetz.de