Das Rote Kreuz stellt die Neuerungen vor
Tirschenreuth. Das "Zweite Pflegestärkungsgesetz" (PSG II) tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Damit werden ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und damit auch ein neues Begutachtungsinstrument in der Pflegeversicherung eingeführt. Künftig ist die Selbstständigkeit das Maß für die Pflegebedürftigkeit des Menschen.
Höhere Leistungen
Bei der Überleitung und der Festsetzung der neuen Leistungsbeträge der Pflegeversicherung kommt es im stationären wie im ambulanten Versorgungsbereich zu höheren Leistungen für die Pflegebedürftigen. Ab dem 1. Januar wird zudem niemand mehr zuzahlen müssen, wenn er aufgrund einer Verschlimmerung seiner Pflegebedürftigkeit in einen höheren Pflegegrad gerät. Die Einführung des einheitlichen pflegebedingten Eigenanteils ist eine wichtige Leistungsverbesserung für Heimbewohner.
Der BRK-Kreisverband Tirschenreuth lädt daher alle Interessierten zu einer Informationsveranstaltung am Montag, 28. November, um 18 Uhr ins "Hotel Seenario" in Tirschenreuth ein. Fragen nach der Leistungsverbesserung, Begutachtungsrichtlinien des neuen Pflegestärkungsgesetzes sowie den Dienstleistungen des Bayerischen Roten Kreuzes werden an diesem Abend gerne beantwortet werden.
Quelle: Der neue Tag / onetz.de