· Pressemitteilung

Heim oder nicht Heim?

Mit einer Reihe Pflegemythen räumte Brigitte Scharf bei ihrem Vortrag auf. Bild: wew

Sozial- und Rentenexpertin Brigitte Scharf referiert zum Thema Altersvorsorge


Kemnath. (wew) Die Angst, im Alter pflegebedürftig zu werden und die damit verbundenen finanziellen Belastungen nicht tragen zu können, machte Brigitte Scharf im Haus Falkenstein zum Thema. Die Erbendorfer Rentenexpertin beleuchtete in dem Seniorenheim den Komplex aber auch aus einen anderen Blickwinkel: dem einer jungen Familie, die sich Sorgen macht, wie die Großeltern im Pflegeheim versorgt werden können, ohne dass die eigene Belastung zu groß wird.


Die Zuhörer erhielten einen Einblick in Belange der Unterhaltspflicht und der Vorgehensweise bei einem Antrag auf Sozialleistungen. Dabei konnte die Referentin manche Mythen um gesetzliche Ansprüche pflegebedürftiger Menschen entkräften.


Kostenträger ohne Einfluss


Anhand von Musterbeispielen erläuterte Scharf, welche Prüf-Maßstäbe die Sozialverwaltung bei einem Antrag auf Hilfe anlegen muss. Vor allem betonte sie, dass eine Heimverwaltung bei einem Aufnahmeverfahren verpflichtet sei, die Frage der Kostenträgerschaft zu klären, ob Heimkosten aber aus eigenen Mitteln oder mit Unterstützung des Staates finanziert werden, habe keinen Einfluss auf Aufnahme.


Neben eigenen Mitteln aus Renten, Vermögenswerten oder Ersparnissen, die bis zu einem Schonbetrag von derzeit 2600 Euro eingesetzt werden müssen, prüfe das Sozialamt auch Ansprüche in erster Linie gegenüber Kindern. Dabei dürfe der angemessene Lebensunterhalt der Angehörigen nicht angetastet werden. Auch das Haus eines dort weiter wohnenden Ehepartners sei geschützt. Kinder seien nach dem Bundesgesetzbuch zum Unterhalt verpflichtet. Dabei kämen aber erhebliche Freibeträge zum Tragen, die die tatsächliche Zahlungsverpflichtung oft verhinderten. Als auf den ersten Blick fanden es viele Zuhörer ungerecht, dass hier unterschiedliche Maßstäbe angesetzt werden.


So habe ein Kind, das ein Haus gebaut habe, weniger Freibetrag, als seine Geschwister, die zur Miete wohnen. Diesen Widerspruch begründete Brigitte Scharf damit, dass die geschaffene Immobilie als eigene Altersversorgung des Kindes angesehen werde, wogegen auf der anderen Seite Mietbelastungen zu berücksichtigen sind In jedem Falle bestehe die Möglichkeit, Ansprüche auf Sozialleistungen in einem entsprechenden Antrag prüfen zu lassen. Sollte das umfangreiche Ermittlungsverfahren sowohl beim Anspruchsteller als auch bei unterhaltspflichtigen Angehörigen zu keinen erfreulichen Ergebnissen führen, könne jeder Antrag wieder zurückgezogen werden. Häufig sei eine, unter Umständen zeitlich befristete, eigene Zuzahlung die bessere Lösung. Grundsätzlich zeige die Erfahrung aber, dass die Regressansprüche der Sozialämter gegenüber unterhaltspflichtiger Kinder sich deutlich maßvoller darstellen, als dies oft befürchtet werde.


Viele unsicher


Heimleiterin Claudia Heier und Pflegedienstleiterin Cilli Gerlang ergänzten den Vortrag mit eigenen Erkenntnissen aus der Praxis. Die Fragen der Gäste zeigten, dass die Thematik von vielen Unsicherheiten geprägt ist. Eine Reihe davon schaffte die Referentin sicher aus der Welt.

 

Quelle: Der neue Tag / oberpfalznetz.de